Allgemeine BuFaTa Bestimmungen

In den ABB werden die Bedingungen einer Bundesfachschaftentagung – kurz BuFaTa – geregelt, an die sich sowohl die Teilnehmer_innen, als auch die Veranstalter der Tagung zu halten haben. Jede Fachschaft, jede*r Teilnehmer*in und jede Person des Organisationsteams verpflichtet sich zur Einhaltung der ABB während einer BuFaTa.

1. Organisatoren

§1 Anmeldung

Die Veranstalte Fachschaft der jeweiligen BuFaTa verpflichtet sich, zeitnah Einladungen an die teilnehmenden Fachschaften zu verschicken, die den genauen Termin und Fristen der BuFaTa beinhalten. Die Anmeldung der Teilnehmer*innen muss 4 Wochen vor Beginn der BuFaTa erfolgt sein. Daher muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der BuFaTa seitens der Veranstalten Fachschaft eingeladen werden.

§2 Informationen der Einladung

- Teilnahmekosten

- vorläufiger Zeitplan

- Anreisemöglichkeiten

- Packliste

- Merch-Bestellung

- ABB

− Austragungsortspezifische Regeln

− Listen und Beschreibungen der Theorie- und Praxis-AKs, sowie Leiter*innen der AKs

§3 Fahrerschlafplatz

Die Organisatoren sind dafür zuständig, dass mindestens in der letzten Nacht ein gesonderter Schlafraum für Autofahrerinnen und Autofahrer zur Verfügung gestellt wird.

§4 Homepage

Die Veranstaltende Fachschaft ist für die Verwaltung der BuFaTa-Homepage verantwortlich. Nötige Informationen müssen an den nächsten Ausrichter weitergegeben werden. Die Protokolle der Theorie-AKs müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ende der BuFaTa auf die Homepage gestellt werden. Die letzte veranstaltende Fachschaft ist dafür zuständig, die Homepage in einem ordnungsgemäßen Zustand an die nächste veranstaltende Fachschaft abzugeben.

§5 Zuständigkeiten

Für die Kontrolle der Einhaltung der ABB ist die veranstaltende Fachschaft und alle Helferinnen und Helfer zuständig. Die Ratsmitglieder sind in der Verantwortung die eigenen Fachschaften bezüglich der Strafmaße und des Strafenkatalogs in ausreichendem Maße aufzuklären. Das Strafmaß (vgl. Strafenkatalog) bei Verstößen gegen die ABB obliegt der veranstaltenden Fachschaft.

 

2. BuFaTa-Rat

§1 Rats-Mitglieder

Jede Fachschaft ist verpflichtet, mindestens einen jedoch nicht mehr als zwei Mitglieder im Rat zu stellen.

§2 Stimmrecht

Jede Fachschaft hat eine Stimme.

§3 Beschluss

Die Entscheidungen des Rates sind bindend sofern sie nicht unter die Zuständigkeiten der veranstaltenden Fachschaft nach Absatz 1 §5 fallen.

§4 Informationsfluss

Die Ratsentscheidungen müssen von den Ratsmitgliedern in die Fachschaften getragen werden. Dazu sind Zeitfenster für fachschaftsinterne Meetings einzuräumen.

§5 Rats-Leitung

Die Leitung der BuFaTa Ratssitzungen obliegt der ausrichtenden Fachschaft.

§6 Ausrichterwahl

Die nächste ausrichtende Fachschaft einer BuFaTa soll im Optimalfall 3 Semester vorher gewählt werden insofern sich eine oder mehrere Fachschaften als Ausrichter finden lassen. Wenn sich keine Fachschaft(en) als Veranstalter finden, ist der gesamte Rat dazu angehalten, eine ausrichtende Fachschaft zu finden.

 

3. Teilnehmer*innen

§1 Anmeldung

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zu einer fristgerechten Anmeldung zur jeweiligen BuFaTa und zur fristgerechten Überweisung der Anmeldegebühren. Änderungswünsche der Anmeldung sind unverzüglich der ausrichtenden Fachschaft mitzuteilen.

§2 Teilnehmer_innenspezifikation

Die Teilnahme an der BuFaTa ist nur volljährigen Personen erlaubt. Lediglich in den Fachschaften engagierte Sportstudierende aus Deutschland sind zu einer Teilnahme zugelassen. In Absprache mit der veranstaltenden Fachschaft ist für ehemalige Fachschaftsmitglieder und Fachschaftsmitglieder aus dem Ausland eine Teilnahme möglich. Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich die austragungsortspezifischen Regeln einzuhalten. Für aktive Fachschaftsmitglieder beinhaltet eine Teilnahme eine aktive Beteiligung an allen Arbeitskreisen. Eine Teilnahme an nur zwei Tagen ist folglich nicht möglich.

§3 AKs

Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zur aktiven und produktiven Teilnahme an den Arbeitskreisen sowie den zusätzlichen Gastvorträgen. Schlafen während den Arbeitskreisen oder Gastvorträgen ist untersagt und wird entsprechend des Strafenkatalogs (Kapitel 6) geahndet.

§4 Rauschmittel

Der Konsum von Alkohol ist erst nach Beendigung des theoretischen Tagesteils der BuFaTa, in keinem Fall jedoch vor 16 Uhr gestattet. Eine Sperrzeit sowie einzelne Ausnahmen für den Alkoholausschank obliegt der veranstaltenden Fachschaft. Der Konsum von Marihuana ist den standortspezifischen Regeln zu entnehmen und obliegt der veranstaltenden Fachschaft. Das Konsumieren von sonstigen Drogen ist untersagt.

§5 Schadensfall

Im Falle einer Beschädigung von Sach- und Wertgegenständen jeglicher Art ist diese unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und der Verursachende ist zur Verantwortung zu ziehen. Auf Reinlichkeit und Sauberkeit ist besonders zu achten.

§6 Nachtruhe

Ab 0.00 Uhr (Es sei denn die standortspezifischen Regeln legen eine andere Uhrzeit fest) bis zum offiziellen Wecken durch das Weckteam der ausrichtenden Fachschaft herrscht im Schlafsaal Nachtruhe und Licht aus.

§7 Beschwerden

Beschwerden über Teilnehmer*innen wegen Nicht-Einhaltung der ABB bzw. den austragungsortspezifischen Regeln werden an die veranstaltende Fachschaft getragen, die diese gegebenenfalls an den BuFaTa-Rat weiterreicht.

 

4. Arbeitskreise (AKs)

Praxis und Theorie AKs müssen stattfinden und durchgeführt werden. Ziel einer jeden Fachschaft muss sein, möglichst viele Informationen von einer BuFaTa mitzunehmen.

§1 Anwesenheit

In allen Arbeitskreisen herrscht Anwesenheitspflicht der Teilnehmer*innen. In den AKs werden daher von den AK-Leitungen Namenslisten geführt, die von der veranstaltenden Fachschaft überprüft werden muss.

§2 Leitung

Bis zu zwei Fachschaften übernehmen in Kooperation jeweils die Leitung eines TheorieAKs. Mit der Anmeldung sollten die AK-Leitungen bereits feststehen. Sollte eine AKLeitung kurzfristig ihr Rolle nicht mehr durchführen können, so hat er/sie selbst für Ersatz zu sorgen.

§3 Protokoll

Die Theorie-AKs werden aus Gründen der Ergebnissicherung protokolliert. Eine feste Person wird von der veranstaltenden Fachschaft gestellt, deren Aufgabe die Ergebnissicherung und stichpunktartige Protokollierung der Gespräche ist. Ist es der veranstaltenden Fachschaft nicht möglich, einen Protokollanten/eine Protokollantin zu stellen, so wird eine Person von der AK-Leitung bestimmt.

§4 Effektivität

Um die Effektivität der Theorie-AKs zu gewährleisten, sind die AK-Leitungen dafür verantwortlich, sich gründlich vorzubereiten. Dazu gehört eine Gliederung der Inhalte und Ziele des jeweiligen AKs, die 2 Wochen vor Beginn der BuFaTa für die Homepage bereitgestellt werden müssen. Das Hinzuziehen von Fachkundigen ist in jedem AK erwünscht. Die Teilnehmenden der AKs verpflichten sich ebenfalls, vorbereitet an dem Arbeitskreis teilzunehmen.

§5 Kern-AKs

Ziel einer jeden Fachschaft muss sein, möglichst viele Informationen von einer BuFaTa mitzunehmen. Daher muss in jedem Theorie-AK mindestens eine Person pro Fachschaft teilnehmen. Fachschaften mit mehr Teilnehmenden als AKs sollen sich gleichmäßig auf die AKs aufteilen. Hat eine Fachschaft weniger Teilnehmer*innen als es AKs gibt, besuchen diese die Kern-AKs, die vom Veranstalter benannt werden. Die Benennung von Kern-AKs obliegt der veranstaltenden Fachschaft.

§6 Weiterführung eines AK

Im Protokoll muss festgelegt werden, ob der AK fortgeführt wird. Ob eine Weiterführung des jeweiligen AKs sinnvoll ist, soll durch Abgleich von den Zielen mit der Ergebnissicherung entschieden werden. Ein Ausblick auf die Weiterarbeit des AK muss im Protokoll vorhanden sein.

 

5. Standortspezifische Regeln

§1 Glasflaschen

Während der gesamten Veranstaltung herrscht Glasflaschenverbot.

§2 Rücksicht auf die Öffentlichkeit

1. Stattfindende Lehrveranstaltungen dürfen nicht gestört werden.

2. Verschmutzungen (insbesondere durch sexuelle Handlungen) sind zu vermeiden.

§3 Regeln auf dem Universitätsgelände

1. Rauchen ist nur in den vorhergesehenen Bereichen erlaubt. Die Zigarettenüberreste müssen in Mülleimern und Aschenbechern entsorgt werden.

2. Das Konsumieren von Drogen ist strengstens untersagt und wird geahndet. Dies beinhaltet auch den Konsum von Cannabis in den vorhergesehenen Raucherbereichen.

3. Wildpinkeln ist auf der gesamten Anlage und während des gesamten Veranstaltungszeitraums verboten.

4. Es darf sich nicht auf den Stabhochsprung- und Hochsprungmatten aufgehalten werden.

5. Die Benutzung von Geräten auf der Freisportanlage ist ab 22 Uhr untersagt.

§4 Verkehr

Sexuelle Handlung sind während des gesamten Programms und auf öffentlichem Gelände zu unterlassen. Dies beinhaltet auch die Umziehzeit bei Praxis-AKs. Hinterlassenschaften von sexuellen Handlungen sind zu entfernen und zu entsorgen.

§5 Sachbeschädigung

Sachbeschädigung jedweder Art an Hallen, Gebäuden, Geräten, sowie an der Technik der Party sind untersagt. Entstehende Kosten werden zusätzlich zur Ausgesprochenen Strafe der Person in Rechnung gestellt.

§6 Deko

Mutwilliges zerstören der Dekoration ist ausdrücklich untersagt. Ebenso sind Handlungen, die zur Zerstörung der Dekoration führen könnten (z.B. hochklettern) untersagt.

§7 Pünktlichkeit

Selbstverschuldetes Zuspätkommen (insbesondere bei der Anreise) soll unterlassen werden und kann gemäß Strafenkatalog geahndet werden.

§8 Unbefugtes Betreten

Unbefugtes Betreten von Hallenteilen, Räumen und anderen Örtlichkeiten des Campus ist untersagt.

§9 Verschweigen

Bei Verschweigen eines in den ABB gelisteten Fehlverhaltens wird die Strafe automatisch im Ermessen der veranstaltenden Head-Orga höher eingestuft.

 

6. Strafenkatalog

Bei Nichteinhaltungen der Regeln kann die Head-Orga folgende Strafen aussprechen. Welche Strafe ausgesprochen wird liegt im Ermessen der Fachschaft.

1. Mündliche Verwarnung

2. Einziehung der Kaution

3. Ausschluss von den Abendaktionen des Abends

4. Ausschluss von dieser BuFaTa

5. Ausschluss von dieser und künftigen BuFaTas

 

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LaFaTa Rat 16.11.2019.pdf
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LaFaTa Rat 17.11.2019.pdf
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Protokoll Autauschprogramm.pdf
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