Allgemeine LaFaTa Bestimmungen
In den ALB werden die Bedingungen einer Landesfachschaftentagung geregelt, an die sich sowohl die Teilnehmer*innen, als auch die Veranstalter der Tagung zu halten haben. Jede Fachschaft, jede*r
Teilnehmer*in und jede Person des Organisationsteams verpflichtet sich zur Einhaltung der ALB während einer LaFaTa.
1. Organisatoren
§1 Anmeldung
Die Veranstalter der jeweiligen LaFaTa verpflichten sich, zeitnah Einladungen an die teilnehmenden Fachschaften zu verschicken, die den genauen Termin und Fristen der LaFaTa beinhalten. Die
Anmeldung der Teilnehmer*innen muss 4 Wochen vor Beginn der LaFaTa erfolgt sein. Daher muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der LaFaTa seitens der Veranstalter eingeladen werden.
§2 Informationen der Einladung
- Teilnahmekosten
- Zeitplan
- Anreisemöglichkeiten
- Packliste
- Merch Bestellung
- ALB
- Austragungsortspezifische Regeln
- Listen
und Beschreibungen der Theorie- und Praxis-AKs, sowie Leiter*innen der AKs
§3 Fahrerschlafplatz
Die Organisatoren sind dafür zuständig, dass mindestens in der letzten Nacht ein gesonderter Schlafraum für Autofahrer*innen zur Verfügung gestellt wird.
§4 Homepage
Die Veranstalter sind für die Verwaltung der LaFaTa-Homepage verantwortlich. Nötige Informationen müssen an den nächsten Ausrichter weitergegeben werden. Die Protokolle der Theorie-AKs müssen
innerhalb von 14 Tagen nach Ende der LaFaTa auf die Homepage gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der nächste Veranstalter die Verwaltung der Homepage.
§5 Zuständigkeiten
Für die Kontrolle der Einhaltung der ALB ist der Veranstalter zuständig. Das Strafmaß (vgl. Strafenkatalog) bei Verstößen gegen die ALB obliegt dem Veranstalter.
2. LaFaTa-Rat
§1 Rats-Mitglieder
Jede Fachschaft ist verpflichtet, mindestens einen jedoch nicht mehr als zwei Teilnehmer*innen zu stellen.
§2 Stimmrecht
Jede Fachschaft hat eine Stimme.
§3 Beschluss
Die Entscheidungen des Rates sind bindend sofern sie nicht unter die Zuständigkeiten der Organisatoren nach §1.5 fallen.
§4 Informationsfluss
Die Ratsentscheidungen müssen von den Ratsmitgliedern in die Fachschaften getragen werden. Dazu sind Zeitfenster zum Fachschaftsmeeting einzuräumen (auch noch in der Organisation verankern + Infos).
§5 Vorsitzende/r
Im Rat muss es einen Vorsitz geben. Dieser wird zur nächsten Tagung gewählt ggf. bestätigt. Zweiter Vorsitz ist immer der Veranstalter.
3. Teilnehmer*innen
§1 Anmeldung
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zu einer fristgerechten Anmeldung zur jeweiligen LaFaTa und zur fristgerechten Überweisung der Anmeldegebühren. Änderungswünsche der Anmeldung sind unverzüglich dem Ausrichter mitzuteilen.
§2 Teilnehmerspezifikation
Die Teilnahme an der LaFaTa ist nur Volljährigen erlaubt. Lediglich in den Fachschaften engagierte Sportstudierende aus Deutschland sind zu einer Teilnahme zugelassen. In Absprache mit dem Veranstalter ist für ehemalige Fachschaftsmitglieder und Fachschaftsmitglieder aus dem Ausland eine Teilnahme möglich. Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich die austragungsortspezifischen Regeln einzuhalten. Für aktive Fachschaftsmitglieder beinhaltet eine Teilnahme eine aktive Beteiligung an allen Arbeitskreisen.
§3 AKs
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zur aktiven und produktiven Teilnahme an den Arbeitskreisen sowie den ggf. zusätzlichen Fachvorträgen. Schlafen während den Arbeitskreisen oder Gastvorträgen ist untersagt und wird entsprechend des Strafenkatalogs geahndet.
§4 Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist erst nach Beendigung des theoretischen Tagesteils der LaFaTa, in keinem Fall jedoch vor 16 Uhr gestattet. Eine Sperrzeit sowie einzelne Ausnahmen für den Alkoholausschank obliegt dem Veranstalter.
§5 Schadensfall
Im Falle einer Beschädigung von Sach- und Wertgegenständen jeglicher Art ist diese unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und der Verursachende ist zur Verantwortung zu ziehen.
Auf Reinlichkeit und Sauberkeit ist besonders zu achten.
§6 Nachtruhe
Ab 0.00 Uhr bis zum offiziellen Wecken herrscht im Schlafsaal Nachtruhe und Licht aus.
§7 Beschwerden
Beschwerden über Teilnehmer*innen wegen Nicht-Einhaltung der ALB bzw. den austragungsortspezifischen Regeln werden an den Veranstalter getragen, der diese gegebenenfalls an den LaFaTa-Rat weiterreicht.
§7 Foto- und Videoaufnahmen
Mit der Teilnahme an der LaFaTa erklären sich alle Teilnehmerinnen einverstanden, dass während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden dürfen. Diese Aufnahmen dürfen von den Veranstaltern zu Dokumentationszwecken, für interne Fachschaftsveröffentlichungen sowie zur Öffentlichkeitsarbeit (z.B. auf der LaFaTa-Homepage oder in sozialen Medien) verwendet werden. Sollten Teilnehmerinnen keine Aufnahmen von sich wünschen, müssen sie dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitteilen.
4. Arbeitskreise (AKs)
Praxis und Theorie AKs müssen stattfinden und durchgeführt werden
§1 Anwesenheit
In allen Arbeitskreisen herrscht Anwesenheitspflicht der Teilnehmer*innen. In den AKs werden daher von der AK-Leitung Namenslisten geführt, die vom Veranstalter überprüft werden.
§2 Leitung
Die austragende Fachschaft oder zwei Fachschaften übernehmen in Kooperation jeweils die Leitung eines Theorie-AKs. Mit der Anmeldung sollten die AK-Leiter*innen bereits feststehen. Sollte ein AK-Leiter*innen kurzfristig die Leitung nicht mehr durchführen können, so hat er selbst für Ersatz zu sorgen.
§3 Protokoll
Die Theorie-AKs werden aus Gründen der Ergebnissicherung protokolliert. Ein fester Protokollant*in wird vom Veranstalter gestellt. Ist es dem Veranstalter nicht möglich, einen Protokollanten zu stellen, so wird dieser vom AK-Leiter*in bestimmt.
§5 Kern-AKs
Ziel einer jeden Fachschaft muss sein, möglichst viele Informationen von einer LaFaTa mitzunehmen. Daher soll nach Möglichkeit in jedem Theorie-AK mindestens eine Person pro Fachschaft teilnehmen. Fachschaften mit mehr Teilnehmern als AKs sollen sich gleichmäßig auf die AKs aufteilen. Hat eine Fachschaft weniger Teilnehmer*innen als es AKs gibt, besuchen diese die Kern-AKs, die vom Veranstalter benannt werden.
§6 Weiterführung eines AK
Im Protokoll muss festgelegt werden, ob der AK fortgeführt wird. Ob eine Weiterführung des jeweiligen AKs sinnvoll ist, soll durch Abgleich von den Zielen mit der Ergebnissicherung entschieden werden. Ein Ausblick auf die Weiterarbeit des AK muss im Protokoll vorhanden sein.
5. Standortspezifische Regeln
§1 Glasflaschen
Während der gesamten Veranstaltung herrscht Glasflaschenverbot.
§2 Rücksicht auf die Öffentlichkeit
§3 Regeln auf dem Universitätsgelände
§4 Verkehr
Sexuelle Handlung sind während des gesamten Programms und auf öffentlichem Gelände zu unterlassen. Dies beinhaltet auch die Umziehzeit bei Praxis-AKs. Hinterlassenschaften von sexuellen Handlungen sind zu entfernen und zu entsorgen.
§5 Sachbeschädigung
Sachbeschädigung jedweder Art an Hallen, Gebäuden, Geräten, sowie an der Technik der Party sind untersagt. Entstehende Kosten werden zusätzlich zur Ausgesprochenen Strafe der Person in Rechnung gestellt.
§6 Deko
Mutwilliges zerstören der Dekoration ist ausdrücklich untersagt. Ebenso sind Handlungen, die zur Zerstörung der Dekoration führen könnten (z.B. hoch klettern) untersagt.
§7 Pünktlichkeit
Selbstverschuldetes zu-spät-kommen (insbesondere bei der Anreise) soll unterlassen werden.
§8 Unbefugtes Betreten
Unbefugtes Betreten von Hallenteilen, Räumen und anderen Örtlichkeiten des Campus ist untersagt.
§9 Verschweigen
Bei Verschweigen eines in den ALB gelisteten Fehlverhaltens wird die Strafe automatisch im Ermessen der Head-Orga höher eingestuft.
6. Strafenkatalog
Bei Nichteinhaltungen der Regeln kann die Head-Orga folgende Strafen aussprechen. Welche Strafe ausgesprochen wird liegt im Ermessen der Fachschaft.