Allgemeine BuFaTa Bestimmungen

In den ABB werden die Bedingungen einer Bundesfachschaftentagung geregelt, an die sich sowohl die Teilnehmer, als auch die Veranstalter der Tagung zu halten haben. Jede Fachschaft, jede*r Teilnehmer*in und jede Person des Organisationsteams verpflichtet sich zur Einhaltung der ABB während einer BuFaTa.
 
 
1. Organisatoren
 
§1 Anmeldung
Die Veranstalter der jeweiligen BuFaTa verpflichten sich, zeitnah Einladungen an die teilnehmenden Fachschaften zu verschicken, die den genauen Termin und Fristen der BuFaTa beinhalten. Die Anmeldung der Teilnehmer*innen muss 4 Wochen vor Beginn der BuFaTa erfolgt sein. Daher muss mindestens 8 Wochen vor Beginn der BuFaTa seitens der Veranstalter eingeladen werden.
 
§2 Informationen der Einladung
- Teilnahmekosten
- Zeitplan
- Anreisemöglichkeiten
- Packliste
- T-Shirt Bestellung
-  ABB
- Austragungsortspezifische Regeln
- Listen und Beschreibungen der Theorie- und Praxis-AKs, sowie Leiter der AKs
 
 
§3 Fahrerschlafplatz
Die Organisatoren sind dafür zuständig, dass mindestens in der letzten Nacht ein gesonderter Schlafraum für Autofahrer zur Verfügung gestellt wird.
 
§4 Homepage
Die Veranstalter sind für die Verwaltung der BuFaTa-Homepage verantwortlich. Nötige Informationen müssen an den nächsten Ausrichter weitergegeben werden. Die Protokolle der Theorie-AKs müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ende der BuFaTa auf die Homepage gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der nächste Veranstalter die Verwaltung der Homepage.
 
§5 Zuständigkeiten
Für die Kontrolle der Einhaltung der ABB ist der Veranstalter zuständig. Das Strafmaß (vgl. Strafenkatalog) bei Verstößen gegen die ABB obliegt dem Veranstalter.
 

2. BuFaTa-Rat
 
§1 Rats-Mitglieder
Jede Fachschaft ist verpflichtet, mindestens einen jedoch nicht mehr als zwei Teilnehmer zu stellen.
 
§2 Stimmrecht
Jede Fachschaft hat eine Stimme.
 
§3 Beschluss
Die Entscheidungen des Rates sind bindend sofern sie nicht unter die Zuständigkeiten der Organisatoren nach §1.5 fallen.
 
§4 Informationsfluss
Die Ratsentscheidungen müssen von den Ratsmitgliedern in die Fachschaften getragen werden. Dazu sind Zeitfenster zum Fachschaftsmeeting einzuräumen (auch noch in der Organisation verankern + Infos).
 
§5 Vorsitzende/r
Im Rat muss es einen Vorsitz geben. Dieser wird zur nächsten Tagung gewählt ggf. bestätigt. Zweiter Vorsitz ist immer der Veranstalter.
 
§6 Kassenwart
Ein Kassenwart wird gleich nach dem ersten Vorsitz gewählt. Dieser wird nach Offenlegung durch einen Kassenprüfer und den Rat entlastet.
 
§7 Ausrichterwahl
Ausrichter einer BuFaTa soll 3 Semester vorher gewählt werden.
 

3. Teilnehmer*innen
 
§1 Anmeldung
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zu einer fristgerechten Anmeldung zur jeweiligen BuFaTa und zur fristgerechten Überweisung der Anmeldegebühren.
Änderungswünsche der Anmeldung sind unverzüglich dem Ausrichter mitzuteilen.

§2 Teilnehmerspezifikation
Die Teilnahme an der BuFaTa ist nur Volljährigen erlaubt. Lediglich in den Fachschaften engagierte Sportstudierende aus Deutschland sind zu einer Teilnahme zugelassen. In Absprache mit dem Veranstalter ist für ehemalige Fachschaftsmitglieder*innen und Fachschaftsmitglieder*innen aus dem Ausland eine Teilnahme möglich.
Alle Teilnehmer*innen verpflichten sich die austragungsortspezifischen Regeln einzuhalten.
 
§3 AKs
Die Teilnehmer*innen verpflichten sich zur aktiven und produktiven Teilnahme an den Arbeitskreisen sowie den zusätzlichen Fachvorträgen.
 
§4 Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist erst nach Beendigung des theoretischen Tagesteils der BuFaTa, in keinem Fall jedoch vor 16 Uhr gestattet. Eine Sperrzeit für den Alkoholausschank obliegt dem Veranstalter.
 
§5 Schadensfall
Im Falle einer Beschädigung von Sach- und Wertgegenständen jeglicher Art ist diese unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen und der Verursachende ist zur Verantwortung zu ziehen.
Auf Reinlichkeit und Sauberkeit ist besonders zu achten.
 
§6 Nachtruhe
Ab 0.00 Uhr bis zum offiziellen Wecken herrscht im Schlafsaal Nachtruhe und Licht aus.
 
§7 Beschwerden
Beschwerden über Teilnehmer*innen wegen Nicht-Einhaltung der ABB bzw. den austragungsortspezifischen Regeln werden an den Veranstalter getragen, der diese gegebenenfalls an den BuFaTa-Rat weiterreicht.
 

4. Arbeitskreise (AKs)
 
Praxis und Theorie AKs müssen stattfinden und durchgeführt werden
 
§1 Anwesenheit
In allen Arbeitskreisen herrscht Anwesenheitspflicht der Teilnehmer. In den AKs werden daher vom AK-Leiter Namenslisten geführt, die vom Veranstalter überprüft werden.
 
§2 Leitung
Zwei Fachschaften übernehmen in Kooperation jeweils die Leitung eines Theorie-AKs. Mit der Anmeldung sollten die AK-Leiter bereits feststehen. Sollte ein AK-Leiter kurzfristig die Leitung nicht mehr durchführen können, so hat er selbst für Ersatz zu sorgen.
 
§3 Protokoll
Die Theorie-AKs werden aus Gründen der Ergebnissicherung protokolliert. Ein fester Protokollant wird vom Veranstalter gestellt. Ist es dem Veranstalter nicht möglich, einen Protokollanten zu stellen, so wird dieser vom AK-Leiter bestimmt.
 
§4 Effektivität
Um die Effektivität der Theorie-AKs zu gewährleisten, sind die AK-Leiter dafür verantwortlich, sich gründlich vorzubereiten. Dazu gehört eine Gliederung der Inhalte und Ziele des jeweiligen AKs, die 2 Wochen vor Beginn der BuFaTa für die Homepage bereitgestellt werden soll. Das Hinzuziehen von Fachkundigen ist in jedem AK erwünscht.
Die Teilnehmer der AKs verpflichten sich ebenfalls, vorbereitet an dem Arbeitskreis teilzunehmen.
 
§5 Kern-AKs
Ziel einer jeden Fachschaft muss sein, möglichst viele Informationen von einer BuFaTa mitzunehmen. Daher muss in jedem Theorie-AK mindestens eine Person pro Fachschaft teilnehmen. Fachschaften mit mehr Teilnehmern als AKs sollen sich gleichmäßig auf die AKs aufteilen. Hat eine Fachschaft weniger Teilnehmer*innen als es AKs gibt, besuchen diese die Kern-AKs, die vom Veranstalter benannt werden.
 
§6 Weiterführung eines AK
Im Protokoll muss festgelegt werden, ob der AK fortgeführt wird. Ob eine Weiterführung des jeweiligen AKs sinnvoll ist, soll durch Abgleich von den Zielen mit der Ergebnissicherung entschieden werden. Ein Ausblick auf die Weiterarbeit des AK muss im Protokoll vorhanden sein.

 

 

 

5. Standortspezifische Regeln

 

§1 Glasflaschen

 

Während der gesamten Veranstaltung herrscht Glasflaschenverbot.

 

§2 Rücksicht auf die Öffentlichkeit

 

1.    Stattfindende Lehrveranstaltungen dürfen nicht gestört werden.

 

2.    Verschmutzungen (insbesondere durch sexuelle Handlungen) auf dem benachbarten Schulgelände sind zu vermeiden.

 

§3 Regeln auf dem Zeltplatz/Universitätsgelände

 

1.    Rauchen ist auf der gesamten Leichtathletikanlage verboten.

 

2.    Wildpinkeln ist auf der gesamten Leichtathletikanlage verboten.

 

3.    Es darf sich nicht auf den Stabhochsprung- und Hochsprungmatten aufgehalten werden.

 

4.    Von den Mährobotern ist sich fernzuhalten.

 

5. Die Benutzung von Geräten auf der Freisportanlage ist ab 22 Uhr untersagt.

 

 

§4 Verkehr

 

Sexuelle Handlung sind während der AKs und Gastvorträge zu unterlassen. Dies beinhaltet auch die Umziehzeit bei Praxis-AKs. Hinterlassenschaften von sexuellen Handlungen sind zu entfernen und zu entsorgen.

 

§5 Sachbeschädigung

 Sachbeschädigung jedweder Art an Hallen, Gebäuden, Geräten, sowie an der Technik der Party sind untersagt. Entstehende Kosten werden zusätzlich zur Ausgesprochenen Strafe der Person in Rechnung gestellt.

 

§6 Deko

 Mutwilliges zerstören der Dekoration ist ausdrücklich untersagt. Ebenso sind Handlungen, die zur Zerstörung der Dekoration führen könnten (z.B. hoch klettern) untersagt.

 

§7 Pünktlichkeit

 Selbstverschuldetes zu-spät-kommen (insbesondere bei der Anreise) soll unterlassen werden.

 

 §8 Unbefugtes Betreten

 Unbefugtes Betreten von Hallenteilen, Räumen und anderen Örtlichkeiten des Campus ist untersagt.

 

 §9 Verschweigen

Bei Verschweigen eines in den ABB gelisteten Fehlverhaltens wird die Strafe automatisch im Ermessen der Head-Orga höher eingestuft.

 

6. Strafenkatalog

Bei Nichteinhaltungen der Regeln kann die Head-Orga folgende Strafen aussprechen. Welche Strafe ausgesprochen wird liegt im Ermessen der Fachschaft.

  1. Mündliche Verwarnung
  2.  Einziehung der Kaution
  3. Ausschluss von den Abendaktionen des Abends
  4. Ausschluss von dieser BuFaTa
  5. Ausschluss von dieser und künftigen BuFaTas

 

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Protokoll Autauschprogramm.pdf
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